Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen


Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Gegenbestätigungen des kaufmännischen Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen



§ 2 Angebot und Vertragsschluß


Die Angebote des Verkäufers einschließlich der Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur



§ 3 Preise


Die Preise für Lieferungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager ohne Verpackung.




§ 4 Liefer- und Leistungszeit

Liefer- oder Fertigstellungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Termine oder Fristen durch den Verkäufer setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine fahrlässig zu vertreten hat oder sich fahrlässig in Lieferverzug befindet, ist die



§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr bei Lieferverträgen geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat oder Annahmeverzug eingetreten ist. Wird der Versand auf



§ 6 Gewährleistung

Ist ein neu hergestellter Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel fehlerhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder nach mindestens 2 Versuchen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Sofern sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrunde - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder der Käufer




§ 7 Haftungsbeschränkung

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 Abs. (3) vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Erfaßt werden also Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und sonstige gesetzliche Ansprüche, z.B. aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.



§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferverhältnis vor. Gegenüber Kaufleuten behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere bei bestehendem Kontokorrentverhältnis vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt nur unter der Voraussetzungen, daß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet und die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ein Rücktritt vom Vertrage. In den Fällen, in denen in der Zurücknahme oder der Pfändung der Kaufsache kein Rücktritt vom Vertrag liegt, ist der Verkäufer zur Verwertung der Kaufsache befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstehenden Ausfall.
Ist der Käufer Kaufmann, so ist er berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWST.) der Forderung des Verkäufers zzgl. 10% ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst



§ 9 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nachRechnungsstellung ohne Abzug fällig und in einer Summe zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.



§ 10 Rechte Dritter


Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandles stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, daß dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und daß die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers



§ 11 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer



§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

 

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hiermit widersprochen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.



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verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An diesen Unterlagen und Leistungsdaten behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.



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Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nur bei Geschäften außerhalb des kaufmännischen Geschäftsverkehrs im Preis enthalten.




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Schadensersatzpflicht des Verkäufers auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung oder der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.




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Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.





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wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Der mangelhafte Liefergegenstand ist in dem Zustand, in dem er sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung wie besichtigt und geprüft verkauft.



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Die Regelung nach Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.



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einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, daß der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Ist der Käufer Kaufmann, so ist er zur Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Kaufsache berechtigt; diese Verarbeitung oder Umbildung wird jedoch stets für den Verkäufer vorgenommen, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das entstanden Allein- oder Miteigentum für den Verkäufer.
Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderung des Verkäufers gegen den Käufer ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm gewährten Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.





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Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.




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ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, daß er entweder
a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.



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im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.



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unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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